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Patienteninformation co-HYPERT, Tropfen zum Einnehmen ebi-pharm ag co-HYPERT, Tropfen zum EinnehmenWann wird co-HYPERT angewendet?Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild und dem Therapieprinzip der Spagyrik kann co-HYPERT auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin bei leicht erhöhtem Blutdruck angewendet werden. Die Anwendung dieses Arzneimittels im genannten Anwendungsgebiet beruht auf den Prinzipien einer homöopathischen Therapierichtung und dem Therapieprinzip der Spagyrik. Was sollte dazu beachtet werden?Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verordnet hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob co-HYPERT gleichzeitig eingenommen werden darf. Wann darf co-HYPERT nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Das Arzneimittel ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht geeignet. Es darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden. Darf co-HYPERT während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Das Arzneimittel darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden. Wie verwenden Sie co-HYPERT?Falls vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verschrieben nehmen Erwachsene 2 mal täglich 20 Tropfen in etwas Flüssigkeit vor den Mahlzeiten ein. Welche Nebenwirkungen kann co-HYPERT haben?Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie co-HYPERT ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Ihre Ärztin, Apothekerin. Was ist ferner zu beachten?Haltbarkeit Was ist in co-HYPERT enthalten?1 g Flüssigkeit (= 1,03 ml / 43 Tropfen) enthält: Wo erhalten Sie co-HYPERT? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung. HerstellerinPEKANA® Naturheilmittel GmbH, D-88353 Kisslegg Zulassungsnummer55061 (Swissmedic) Zulassungsinhaberinebi-pharm ag, Lindachstr. 8c, 3038 Kirchlindach Diese Packungsbeilage wurde im August 2024 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |