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Patienteninformation Cefamadar® Tabletten steinberg pharma ag Cefamadar® TablettenWas sind Cefamadar® Tabletten und wann werden sie angewendet?Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild können Cefamadar® Tabletten bei Übergewicht angewendet werden. Was sollte dazu beachtet werden?Eine krankheitsbedingte Ursache der Fettsucht ist vor Einnahme des Arzneimittels abzuklären. Wann dürfen Cefamadar® Tabletten nicht angewendet werden?Cefamadar® Tabletten dürfen bei Kindern unter 14 Jahren nicht ohne ärztliche Verschreibung angewendet werden. Dürfen Cefamadar® Tabletten während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen/angewendet werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen. Wie verwenden Sie Cefamadar® Tabletten?Falls vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene 1-3 mal täglich 1 Tablette ein. Kinder zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr maximal 2 Tabletten pro Tag. Cefamadar® Tabletten können gekaut oder mit etwas Flüssigkeit (z. B. Wasser) geschluckt werden. Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder der Ärztin verschriebene Dosierung. Welche Nebenwirkungen können Cefamadar® Tabletten haben?Für Cefamadar® Tabletten sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Was ist ferner zu beachten?Das Arzneimittel darf nur bis zum auf dem Behälter mit “EXP” bezeichneten Datum verwendet werden. Wo erhalten Sie Cefamadar® Tabletten? Welche Packungen sind erhältlich?In Apotheken, ohne ärztliche Verschreibung. HerstellerinCefak KG, D-87437 Kempten Zulassungsnummer56113 (Swissmedic) ZulassungsinhaberinSteinberg Pharma AG, 8400 Winterthur Diese Packungsbeilage wurde im August 2002 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |