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Home - Patienteninformation zu Engystol N - Änderungen - 11.09.2017
8 Änderungen an Patinfo Engystol N
  • -Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig. Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
  • +Nicht bei Kindern unter 12 Jahren. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig. Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
  • -Dosierung/Anwendung: bei akuten Beschwerden täglich, sonst 1-3-mal wöchentlich 1 Ampulle i.m., s.c., i.c., i.v. injizieren. Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
  • +Dosierung/Anwendung:
  • +Standarddosierung: Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 1 Ampulle 1 bis 3-mal wöchentlich.
  • +Akutdosierung: Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 1 Ampulle täglich, dann mit der Standarddosierung fortfahren.
  • +Das Präparat sollte nicht länger als 4 Wochen angewendet werden.
  • +Engystol N, Injektionslösung kann i.m., s.c., i.c., i.v. injiziert werden. Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.
  • +Anleitung zum Öffnen einer Ampulle
  • +(image)
  • +Ampulle vorsichtig öffnen! Bitte befolgen Sie die Anweisungen.
  • +Ein Aufsägen der Glasampulle ist nicht erforderlich. Halten Sie die Ampulle mit dem Kopf
  • +schräg nach oben und lassen Sie die darin befindliche Lösung durch Klopfen oder Schütteln
  • +nach unten fließen. Brechen Sie dann den Ampullenkopf ab, indem Sie auf den Farbpunkt
  • +Druck ausüben. Angebrochene Ampullen sind zu verwerfen.
  • +
  • -Diese Packungsbeilage wurde im August 2006 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
  • +Diese Packungsbeilage wurde im März 2017 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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