Sonstige HinweiseInkompatibilitäten
Sowohl Studien mit Glasflaschen als auch mit unterschiedlichen Infusionsbeuteln und Infusionsschläuchen aus Polyvinylchlorid, Polyethylen und Polypropylen (vorgefüllt mit 0,9% Kochsalzlösung oder 5% Glukoselösung) zeigten keine Inkompatibilitäten mit Zolacin .
Um mögliche Inkompatibilitäten zu vermeiden, sollte das Zolacin -Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung nur mit 0,9% Kochsalzlösung oder mit einer 5% Glukoselösung verdünnt werden.
Zolacin darf nicht mit Infusionslösungen gemischt werden, die Kalzium- oder andere zweiwertige Kationen enthalten (wie z.B. Ringer-Laktat-Lösung), und sollte als einzige intravenöse Lösung in einem eigenen Zugang getrennt von allen anderen Arzneimitteln verabreicht werden.
Haltbarkeit
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit der verdünnten Lösung
Aus mikrobiologischen Gründen ist die gebrauchsfertige Zubereitung unmittelbar nach Verdünnung zu verwenden.
Besondere Lagerungshinweise
Das Präparat soll bei Raumtemperatur (15-25°C) aufbewahrt werden.
Hinweise für die Handhabung
Zolacin 4 mg/5 ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung darf nur intravenös verabreicht werden. Die 5 ml einer Durchstechflasche, oder die gemäss angezeigter Dosierung aufgezogene Menge des Konzentrats zur Herstellung einer Infusionslösung sollen mit 100 ml einer kalziumfreien Infusionslösung (0,9% Kochsalzlösung oder 5% Glukoselösung) verdünnt werden (s. «Dosierung/Anwendung»).
Kinderhinweis
Arzneimittel sollen für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.
Hinweise zur Herstellung von reduzierten Dosierungen von Zolacin
Aufziehen des entsprechenden Volumens der rekonstituierten Lösung (4 mg/5 ml) Konzentrates wie folgt:
4,4 ml für eine 3,5 mg Dosis.
4,1 ml für eine 3,3 mg Dosis.
3,8 ml für eine 3,0 mg Dosis.
Das aufgezogene Volumen des Konzentrates muss mit 100 ml 0,9% Kochsalz- oder 5% Glukoselösung weiter verdünnt werden. Die Dosis soll als einzelne intravenöse Infusion gegeben werden, welche nicht weniger als 15 Min. dauern darf.
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