Was ist Hova und wann wird es angewendet?Hova ist eine Kombination von Extrakten aus Baldrian und Hopfen, denen beruhigende, spannungslösende und z.T. auch krampflösende Eigenschaften zugeschrieben werden.
Hova wird bei nervös bedingten Einschlafstörungen sowie bei Unruhe und Nervosität angewendet.
Was sollte dazu beachtet werden?Bei Anhalten der Beschwerden über einen Monat soll ärztliche Hilfe beansprucht werden.
Wann darf Hova nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?Hova darf bei Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe nicht angewendet werden (siehe Zusammensetzung). Nicht anwenden bei Kindern unter 6 Jahren.
Bitte nehmen Sie Hova erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.
Die gleichzeitige Einnahme von anderen Beruhigungs- oder Schlafmitteln oder auch Alkohol ist nicht sinnvoll und somit zu vermeiden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
– an andern Krankheiten leiden,
– Allergien haben oder
– andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen!
Darf Hova während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.
Wie verwenden Sie Hova?Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:
Bei nervös bedingten Einschlafstörungen: 2 Tabletten etwa eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen.
Bei Unruhe, Nervosität: 3 x 1 Tablette täglich.
Kinder ab 6 Jahren:
Bei nervös bedingten Einschlafstörungen: 1 Tablette etwa eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen.
Bei Unruhe, Nervosität: 1 Tablette 1 bis 2 x täglich.
Die Tabletten sollen unzerkaut mit etwas Flüssigkeit eingenommen werden.
Nicht anwenden bei Kindern unter 6 Jahren.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Welche Nebenwirkungen kann Hova haben?Allergische Hautreaktionen (Hautjucken, Hautausschläge) können nicht ausgeschlossen werden. Die Häufigkeit des Auftretens ist nicht bekannt. In diesem Fall ist ein Arzt zu konsultieren!
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
Was ist ferner zu beachten?Haltbarkeit
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Lagerungshinweis
Bei Raumtemperatur (15-25 °C) und vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Weitere Hinweise
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Was ist in Hova enthalten?1 Filmtablette enthält:
Wirkstoffe
Trockenextrakt aus Baldrianwurzel (Valeriana officinalis L. s.l., radix), DEV 4-7:1, Auszugsmittel Ethanol 70% (v/v) 200,2 mg
Trockenextrakt aus Hopfenzapfen (Humulus lupulus L., flos), DEV 4-8:1, Auszugsmittel Methanol 40% (v/v) 45,5 mg;
Hilfsstoffe
Sprühgetrockneter Glucose-Sirup 19,5 mg, Maltodextrin, Hochdisperses Siliciumdioxid, Mikrokristalline Cellulose, Magnesiumstearat, Lactose Monohydrat 7,92 mg, Hypromellose, Macrogol 4000 und Macrogol 6000 , Titandioxid, Chinolingelb (E 104), Indigotin (E 132).
Wo erhalten Sie Hova? Welche Packungen sind erhältlich?Hova erhalten Sie in Apotheken und Drogerien ohne ärztliche Verschreibung.
Packungen zu 30 und 60 Tabletten.
Zulassungsnummer51838 (Swissmedic)
ZulassungsinhaberinGebro Pharma AG, 4410 Liestal
Diese Packungsbeilage wurde im August 2025 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft. |