Dosierung/AnwendungTollwut-Impfstoff Mérieux wird mithilfe des beigepackten Lösungsmittels rekonstituiert. Die fertige Impfstofflösung ist klar bis leicht schillernd mit roter bis rotvioletter Farbe. Weitere Informationen zur Rekonstitution siehe Abschnitt «Hinweise für die Handhabung».
Der Impfstoff wird ausschliesslich intramuskulär verabreicht; bei Erwachsenen in den M. deltoideus (Oberarmmuskel) und bei Kindern in den anterolateralen Oberschenkel. Der Impfstoff darf nicht intraglutäal injiziert werden. Nicht intravasal applizieren!
Die Einzeldosis beträgt 1 ml. Säuglinge, Kinder und Erwachsene erhalten die gleiche Dosis.
Während einer immunsuppressiven Therapie sowie bei angeborener oder erworbener Immunschwäche empfiehlt sich die Verdoppelung der ersten Impfdosis, die an verschiedenen Körperstellen zu injizieren ist. Bei der postexpositionellen Impfung wird 3−4 Tage nach der 3. Impfung eine Antikörperbestimmung empfohlen. Ist der als schützend angesehene Tollwut-Antikörpertiter (≥0,5 I.E./ml) nicht erreicht, sollte mit doppelter Impfdosis sofort weiter immunisiert werden.
Das Impfschema sollte gemäss den Umständen der Verletzung und dem Immunstatus des Patienten hinsichtlich Tollwut angepasst sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit.
Präexpositionelle Prophylaxe
Die präexpositionelle Grundimmunisierung besteht aus 3 Injektionen an den Tagen 0, 7 und 28 (oder 21).
Die erste Auffrischimpfung erfolgt 1 Jahr später, weitere Auffrischimpfungen erfolgen alle 5 Jahre.
Bei Personen mit Verdacht auf Immunsuppression (Medikamente, Krankheit) und bei Personen mit hohem beruflichem Expositionsrisiko sollte die Kontrolle der Serokonversion 2 bis 3 Wochen nach der Impfung erfolgen. Bei ungenügendem Titer (< 0,5 I.E./ml) ist eine weitere Boosterung bis zum Impferfolg durchzuführen. In den übrigen Fällen ist die Kontrolle der Serokonversion fakultativ.
Postexpositionelle Prophylaxe
Möglicherweise kontaminierte Körperstellen und alle Wunden sind unverzüglich und grosszügig mit Seife oder Detergenzien zu reinigen, mit Wasser gründlich zu spülen und mit 70%igem Alkohol oder Jodtinktur zu behandeln (vorausgesetzt, dass keine Seifenreste mehr vorhanden sind, da sich diese beiden Produkte gegenseitig neutralisieren). Dies gilt auch bei einer Kontamination mit Impfflüssigkeit eines Tollwut-Impfstoffköders.
Eine ausreichende Wundexzision ist notwendig.
Wunden sollten möglichst nicht gleich vernäht werden; falls erforderlich, die Wunden nur einfach schliessen.
Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich durchzuführen (kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachts beim Tier!).
Die Wundreinigung muss vor der Verabreichung von Tollwut-Impfstoff oder Tollwut-Immunglobulin erfolgen. Der Tollwut-Impfstoff muss entsprechend dem Expositionsgrad, dem Immunstatus des Patienten sowie dem Tollwut-Antikörperstatus des Patienten angewendet werden.
Expositionsgrad I
Bei Berühren/Füttern von Tieren oder Belecken der intakten Haut oder Berühren von Impfstoffködern bei intakter Haut erfolgt keine Impfung. Bestehen Zweifel über den Expositionsgrad, soll geimpft werden.
Expositionsgrad II
Bei Knabbern an der unbedeckten Haut, bei oberflächlichen, nicht blutenden Kratzern durch ein Tier oder bei Belecken der nicht intakten Haut oder Kontakt mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders an der nicht intakten Haut erfolgt sofortige Impfung.
Expositionsgrad III
Bei jeglicher Bissverletzung oder blutenden Kratzwunden, bei Kontamination von Schleimhäuten mit Speichel (z.B. Lecken, Spritzer) oder bei nicht blutenden Kratzwunden im Bereich des Kopfes, des Halses, des Schultergürtels, der Arme oder Hände oder bei direktem Kontakt mit Fledermäusen oder Kontamination von Schleimhäuten und frischen Hautverletzungen mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders erfolgt sofortige Impfung; möglichst gleichzeitig mit der 1. Impfstoffgabe sollen humane Tollwut-Immunglobuline verabreicht werden (20 I.E./kg Körpergewicht. Diese Dosis sollte nicht überschritten werden, um die Wirkung des Impfstoffs nicht zu beeinträchtigen). Möglichst alles Tollwut-Immunglobulin in und um die Wundregion infiltrieren und einen eventuellen Rest möglichst weit weg von der Impfstoffinjektionsstelle i. m. applizieren. Wenn sich diese lokale Infiltration verzögert, können Tollwut-Immunglobuline bis zum Tag 7 nach der 1. Impfstoffdosis verabreicht werden. In diesem Fall sollte 2 Wochen nach der letzten Impfung eine Antikörperkontrolle durchgeführt und ggf. eine zusätzliche Impfstoffdosis verabreicht werden.
Postexpositionelle Prophylaxe bei unvollständig geimpften oder ungeimpften Personen
Personen, die nicht mit einer ausreichenden Anzahl Impfungen oder mit Impfstoffen, deren Wirksamkeit geringer als 2,5 I.E. pro Dosis ist, grundimmunisiert wurden, gelten als unvollständig geimpft und müssen in Abhängigkeit vom Expositionsgrad II oder III mit dem Standard-Impfschema 5 Injektionen an den Tagen 0, 3, 7, 14 und 28 oder dem abgekürzten Multisite-Impfschema 2-1-1 (siehe unten Expositionsgrad II) ggf. inkl. gleichzeitiger Verabreichung von Tollwut-Immunglobulin (siehe unten Expositionsgrad III) behandelt werden.
Bei Expositionsgrad II
Standard-Impfschema: 5 Injektionen an den Tagen 0, 3, 7, 14 und 28.
Die Einzeldosis beträgt 1 ml. Säuglinge, Kinder und Erwachsene erhalten die gleiche Dosis.
Abgekürztes Multisite-Impfschema (2-1-1): Je eine Dosis i. m. (M. deltoideus) in den rechten und linken Arm am Tag 0, darauf jeweils eine Dosis i. m. (M. deltoideus) an den Tagen 7 und 21.
Das 2-1-1-Schema induziert eine frühe Immunantwort, was besonders dann erwünscht ist, wenn die postexpositionelle Behandlung ohne Verabreichung von Tollwut-Immunglobulin erfolgen muss.
In den meisten Fällen ist das Standardschema mit 5 Injektionen (0, 3, 7, 14, 28) dem 2-1-1-Schema vorzuziehen, da bei gleichzeitiger Immunglobulin-Gabe (passive Immunisierung) eine gewisse Titersuppression beobachtet wurde.
Bei Expositionsgrad III
Aktive Immunisierung nach dem Standard-Impfschema (5 Injektionen an den Tagen 0, 3, 7, 14, 28) und eine einmalige Simultanbehandlung mit humanem Tollwut-Immunglobulin (Dosis: 20 I.E./kg Körpergewicht). Der Impfstoff sollte kontralateral appliziert werden, wenn möglich.
Die Impfung sollte nicht unterbrochen werden, solange das Tier nicht gemäss tiermedizinischer Untersuchung (Beobachtung und/oder Laboranalyse) tollwutfrei deklariert wurde.
Postexpositionelle Prophylaxe bei immunsupprimierten Personen
Bei immunsupprimierten Personen sollte unabhängig von einer Vorimmunisierung das volle Impfschema angewendet werden und es sollten Antikörperkontrollen durchgeführt werden.
Bei immunsupprimierten Personen muss Tollwut-Globulin sowohl bei Expositionsgrad II als auch bei Expositionsgrad III zusammen mit dem Tollwut-Impfstoff gegeben werden.
Während einer immunsuppressiven Therapie sowie bei angeborener oder erworbener Immunschwäche empfiehlt sich die Verdoppelung der ersten Impfdosis, die an verschiedenen Körperstellen zu injizieren ist. Bei der postexpositionellen Impfung wird 3 bis 4 Tage nach der 3. Impfung eine Antikörperbestimmung empfohlen. Ist der als schützend angesehene Tollwut-Antikörpertiter (> 0,5 I.E./ml) nicht erreicht, sollte mit doppelter Impfdosis sofort weiter immunisiert werden.
Behandlungshinweise
Die Tetanus-Impfdokumentation ist zu überprüfen, um bei Notwendigkeit eine gleichzeitige Tetanus-Immunprophylaxe durchzuführen. Falls indiziert, sollte auch eine Antibiotikabehandlung eingeleitet werden, um Superinfektionen zu verhindern.
Postexpositionelle Impfung bei vollständig geimpften Personen
Bei erneuter Exposition einer Person, die bereits vorher eine vollständige prä- oder postexpositionelle Impfung mit Tollwut-Impfstoff Mérieux oder einem anderen potenten Zellkulturimpfstoff erhalten hat, ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:
·Wenn die letzte Impfung weniger als 1 Jahr zurückliegt, je eine Impfung an den Tagen 0 und 3.
·Wenn die letzte Impfung 1 bis 5 Jahre zurückliegt, je eine Impfung an den Tagen 0, 3 und 7.
·Wenn die letzte Impfung mehr als 5 Jahre zurückliegt, vollständige Impfprophylaxe entsprechend dem Expositionsgrad.
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Abstand zu vorausgegangener Impfung mit Tollwut-Impfstoff mit einer Wirksamkeit von mind. 2,5 I.E. pro Dosis
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Impfschema
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Weniger als 1 Jahr
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je 1 Impfung am Tag 0 und 3
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Zwischen 1 und 5 Jahren
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je 1 Impfung am Tag 0, 3 und 7
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Mehr als 5 Jahre
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je 1 Impfung am Tag 0, 3, 7, 14 und 28
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Säuglinge und Kinder
Für Säuglinge, Kinder und Erwachsene werden die gleiche Impfdosis und das gleiche Impfschema angewendet.
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