Warnhinweise und VorsichtsmassnahmenBei Verabreichung dieses Impfstoffes bei Personen mit bekannter Überempfindlichkeit (im Unterschied zu anaphylaktischen Reaktionen) gegen den Wirkstoff, einen der sonstigen Bestandteile, Cetyltrimethylammoniumbromid (CTAB) und potentiell auf Hundeproteine aus der MDCK Zelllinie ist besondere Vorsicht geboten.
Wie bei allen injizierbaren Impfstoffen muss dafür gesorgt sein, dass für den Fall seltener anaphylaktischer Nebenwirkungen nach Verabreichung des Impfstoffes eine entsprechende medizinische Behandlung und Überwachung sofort verfügbar sind.
Falls die pandemische Situation dies zulässt, ist die Immunisierung bei Patienten mit schweren fieberhaften Erkrankungen oder akuten Infektionen zu verschieben.
Der Impfstoff darf unter keinen Umständen intravaskulär oder subkutan verabreicht werden.
Die Antikörperbildung kann bei Patienten mit endogener oder iatrogener Immunsuppression unzureichend sein.
Möglicherweise wird nicht bei allen Geimpften eine schützende Immunantwort hervorgerufen.
Es gibt keine Daten, die belegen, dass Celtura bezüglich Sicherheit, Immunogenität und Wirksamkeit mit anderen pandemischen H1N1 Impfstoffen austauschbar ist.
Die Erfahrungen mit Celtura bei Patienten, die an manifesten Autoimmunerkrankungen leiden sind noch beschränkt. Es gibt einzelne entsprechende Untersuchungen, die keine Sicherheitssignale gezeigt haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es durch das Adjuvans in Kombination mit den Antigenen zu einer Verstärkung der Autoimmunerkrankung kommen kann. Bei Patienten mit florider, schwerer Autoimmunerkrankung wird von einer Impfung abgeraten. Bei anderen Autoimmunerkrankungen muss der behandelnde Arzt nach entsprechender expliziter Impfempfehlung des BAG die möglichen Vor- und Nachteile einer Impfung sorgfältig abwägen.
Auch bei Patienten, die wegen Organtransplantation unter medikamentöser Immunsuppression stehen, ist die Erfahrung beschränkt. Es gibt einzelne entsprechende Untersuchungen, die keine Sicherheitssignale gezeigt haben. Es gibt seltene Spontanmeldungen über (meist reversibel) Transplantatabstossungen nach der Impfung, aber ein Kausalzusammenhang ist nicht bestätigt. Bei solchen Patienten ist vor und nach der Impfung die Immunsuppression besonders sorgfältig zu kontrollieren.
Meldung vermuteter unerwünschter Arzneimittelwirkungen
Die geimpften Personen sind zu instruieren, sich bei vermuteten ungewöhnlichen UAW des Pandemieimpfstoffs A/H1N1 an eine Fachperson zu wenden. Schwerwiegende oder nicht in der Fachinformation aufgeführte UAW sind durch die Ärzte oder Apotheker an ein regionales Pharmacovigilancezentrum zu melden.
|