KontraindikationenGestagenhaltige Kontrazeptiva sollen unter folgenden Umständen nicht angewendet werden:
akute venöse thromboembolische Erkrankungen;
erwiesene oder vermutete Schwangerschaft;
ungeklärte vaginale Blutungen;
Überempfindlichkeit gegenüber einer der Komponenten von Implanon;
bestehende oder vorausgegangene schwere Lebererkrankung, solange abnorme Leberfunktionsparameter bestehen;
gestagenabhängige Tumore.
benigne oder maligne Lebertumore.
Tritt eine dieser Situationen bzw. Erkrankungen nach Implantation von Implanon erstmals auf, so muss das Implantat unverzüglich entfernt werden.
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