ch.oddb.org
 
Apotheken | Arzt | Interaktionen | Medikamente | MiGeL | Services | Spital | Zulassungsi.
Fachinformation zu Rhenium (186Re)-RE-186-MM-1 Sulfid Cis bio international, Suspension:b.e.imaging.ag
Vollst. FachinformationDDDÄnderungen anzeigenDrucken 
Zusammens.Galen.FormInd./Anw.mögl.Dos./Anw.Kontraind.Warn.hinw.Interakt.Schwangerschaft
Fahrtücht.Unerw.WirkungenÜberdos.Eigensch.Pharm.kinetikPräklin.Sonstige H.Swissmedic-Nr.
PackungenReg.InhaberStand d. Info. 

Sonstige Hinweise

Inkompatibilitäten
In Abwesenheit von Kompatibilitätsstudien darf dieses Arzneimittel nicht mit anderen Arzneimitteln als den im Abschnitt Dosierung/Anwendung angegebenen gemischt werden
Das Arzneimittel darf nur mit den unter Hinweise für die Handhabung aufgeführten Arzneimitteln gemischt werden.
Haltbarkeit
10 Tage nach dem Herstellungsdatum. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „EXP“ bezeichneten Datum verwendet werden.
Haltbarkeit nach Anbruch
Nach der ersten Entnahme im Kühlschrank (2-8°C) lagern und innerhalb von 8 Stunden verwenden.
Besondere Lagerungshinweise
Bei einer Temperatur unter 25°C in der Originalverpackung lagern.
Die Lagerung muss gemäß den nationalen Vorschriften für radioaktives Material erfolgen.
Hinweise für die Handhabung
Die geeigneten Vorsichtsmassnahmen bezüglich Asepsis sind zu beachten.
Wenn die Unversehrtheit des Flacons bei der Vorbereitung des Präparats nicht gewährleistet ist, darf das Präparat nicht mehr verwendet werden.
Vor der Anwendung sind die Verpackung, der pH-Wert und die Aktivität zu kontrollieren.
Das Flacon darf nie geöffnet werden und muss in seinem Bleischutz bleiben.
Das Präparat ist gebrauchsfertig.
Die Lösung entnimmt man unter aseptischen Kautelen durch den desinfizierten Stopfen mit Hilfe einer Spritze mit geeigneter Abschirmung und einer sterilen Kanüle für einmaligen Gebrauch.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Verabreichung radioaktiver Substanzen beim Menschen ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt (gültige Fassung).
Radiopharmazeutische Präparate dürfen nur von ermächtigten Personen in den behördlich genehmigten Institutionen verordnet, verwendet und verabreicht werden. Ihre Entgegennahme, Lagerung, Verwendung, weiterer Transport und Beseitigung erfordern die vorherige Genehmigung des Bundesamts für Gesundheit.
Bei der Anwendung radioaktiver Substanzen und Beseitigung von bei ihrer Anwendung entstehenden radioaktiven Abfällen sind alle in der genannten Verordnung beschriebenen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten, um die Strahlenbelastung von Patient und Pflegepersonal auf das strikte Minimum zu beschränken. Nicht verwendete Lösung und das bei ihrer Anwendung kontaminierte Material sind an einem dafür bestimmten Ort zu lagern, bis die Radioaktivität auf den für das betreffende Radioisotop tolerierten Schwellenwert zurückgegangen ist.
Die Anwendung von Radiopharmaka bringt Risiken für die Umgebung des Patienten mit sich aufgrund der externen Strahlung oder der Kontamination durch Harn, Erbrechen oder Sputum. Infolgedessen müssen den nationalen Vorschriften entsprechende Strahlenschutzmaßnahmen getroffen werden. Jedes nicht verwendete Arzneimittel und jeder Abfall sind nach den gültigen Vorschriften zu entsorgen.

2026 ©ywesee GmbH
Einstellungen | Hilfe | Anmeldung | Kontakt | Home